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Finanzlexikon: unternehmung

unternehmung

Als Unternehmen oder Unternehmung wird im weiteren Sinne ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet.

Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten , die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen - oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (vgl. KMU-Definition EU, Artikel 1).

Ein Unternehmen ist eine Firma im weitesten Sinne, eine Unternehmung ist eine Aktivität (also keine Firma). Der Begriff Unternehmung wird oft fälschlicherweise für ein Unternehmen benutzt. Er steht für Unternehmen als Institution in der Gesellschaft.

Der Begriff Unternehmer ist zwar in § 14 BGB definiert. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.

Es gibt unterschiedliche Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im industriellen Sektor, im handwerklichen Sektor, im Agrarsektor, in der Dienstleistung oder im Handel angesiedelt sein.

Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Viele große Unternehmen sind Aktiengesellschaften und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt. Bedeutende deutsche Unternehmen sind jene, welche im Deutschen Aktienindex aufgeführt sind.

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